MiM-Ausbildung
Mit dem Motorsegler unterwegs
Die MiM-Berechtigung "Motorsegler im Motorflug" ist eine Erweiterung im Segelfliegerschein. Es ist eine nationale Berechtigung für den nicht gewerblichen Betrieb von Motorseglern im Motorflug unter Sichtflugregeln. Diese Berechtigung darf daher durch den Inhaber nur in Österreich ausgeübt werden. Flüge ins und im Ausland sind nur dann möglich, wenn durch der jeweiligen Staat den Schein anerkennt.
ERFORDERNISSE
Gültiger Segelfliegerschein mit
AUSBILDUNG
Nachzuweisen ist die fachliche Befähigung durch eine entsprechende theoretische und praktische Ausbildung samt Prüfung im Rahmen einer berechtigten Zivilluftfahrerschule.
Die theoretische Ausbildung umfasst
DIE THEORETISCHE PRÜFUNG UMFASST
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
Mindestens zehn Flugstunden auf Reisemotorseglern
ANFRAGEN
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