UL-Ausbildung
Ultralight fliegen – attraktiv und günstig
Neben dem Segelflugschein können Sie bei uns auch die Klassenberechtigung für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge (UL/A), kurz UL Schein, erwerben. Diese erlaubt Ihnen das Führen von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen mit einem Höchstabfluggewicht von 472,5 kg. Moderne Ultraleichtflugzeuge erreichen mittlerweile Geschwindigkeiten von über 200 Km/h.
DIE UL-FLUGSCHULE BIETET
Der größte Teil der UL Piloten ist aber nach wie vor auf die eigentliche Idee des UL-Fliegens aus, langsam und gemütlich die Welt von oben betrachten. Hier können Sie dem Alltag entfliehen und richtig ausspannen.
Bis es allerdings so weit ist, muss zuerst die Ausbildung zum UL Pilot absolviert werden. Der Flugschule steht ein eine EUROSTAR 2000 R der Marke "Evektor Aerotechnik" zur Verfügung, ein Tiefdecker mit 80 PS. Ein ausgebildeter UL-Pilot kann von Feldkirchen aus auch ins Ausland fliegen.
Nach Abschluss der Ausbildung können Sie unser Flugzeug jederzeit für private Flüge verwenden. Möchten Sie später Passagiere mitnehmen, ist noch eine Passagierflugberechtigung erforderlich. Dazu müssen nach Erwerb der Lizenz fünf Überlandflüge, zwei davon mit Fluglehrer über mindestens 200 Km und mit einer Zwischenlandung durchgeführt werden. Diese Flüge können dazu benutzt werden, um sich durch eine Alpeneinweisung mit den Besonderheiten des Fliegens in den Bergen vertraut machen zu lassen.
Möchten Sie später eine Erweiterung bzw. Lizenz für Motorflugzeuge oder Motorsegler haben, so empfiehlt sich vorerst der Weg für eine
LAPL Lizenz.
Im Vergleich zur PPL Ausbildung ist die LAPL Flugausbildung verkürzt. Die Lizenzrechte, die aufgrund dieser Ausbildung erworben werden, sind aus diesem Grund ebenfalls eingeschränkt; unter anderem auf
Flüge mit Luftfahrzeugen mit einem maximalen Abfluggewicht (MTOW) von 2.000 kg.
Auch die Anrechnung von Flugzeiten bzw. Vorkenntnissen wird bei LAPL-Ausbildungen im Vergleich zur PPL-Ausbildung flexibler gehandhabt.
So kann erstmals Flugerfahrung als PIC (Pilot in Command) auf Ultraleichtflugzeugen, auf Segelflugzeugen o.Ä. in größerem Ausmaß anerkannt werden.
Die Anerkennung von Flugzeiten liegt in der Verantwortung der Flugschule:
Durch die vielfältigen Anrechnungsmöglichkeiten bzw. die unterschiedliche Erfahrung, die im Einzelfall vorliegen kann, ist eine Anrechnung prinzipiell nur im Ermessen jener Flugschule möglich, die die weitere Ausbildung durchführt.
Flugschulen sind verpflichtet, gemeinsam mit dem Ausbildungsteilnehmer, der eine Anrechnung von PIC-Zeiten wünscht, einen „Statuscheck“ durchzuführen und den tatsächlich möglichen Umfang der Anrechnung - innerhalb gewisser Höchstgrenzen - zu bestimmen.
Frequently Asked Questions
Auf der Homepage von Austro Control wurden erste „Frequently Asked Questions“ veröffentlicht, die die wichtigsten Fragen zum Thema LAPL enthalten.
Bei weiteren Fragen zur Light Aircraft Pilot Licence wenden Sie sich bitte per E-Mail an pilotenzMxH7gT8iPxQs9vTwQmVxZy5rTfXaustrocontrol.at.
UL-THEORIE
Die theoretische Ausbildung beginnt, sofern Sie dieses noch nicht besitzen, mit dem Sprechfunkzeugnis. Dies wird in deutscher Sprache durchgeführt und gilt somit auch im deutschsprachigen Ausland. Möchten Sie später auch in nicht deutschsprachige Länder fliegen, kann das Sprechfunkzeugnis bei uns jederzeit auf Englisch erweitert werden.
Der Sprechfunkkurs stellt den Beginn des Lehrgangs dar. Er findet am Wochenende vor Beginn des Theorielehrgangs statt. Die Prüfung dazu kann entweder im Anschluss, oder nach 1-2 Wochen Nachlernen erfolgen.
VORAUSSETZUNGEN
ZUR ANMELDUNG BENÖTIGTE UNTERLAGEN
UMSCHULUNG AUF UL
Sind Sie bereits im Besitz einer gültigen Lizenz wie etwa des nationalen PPL, des ICAO konformen PPL, der JAR-FCL PPL: (A) Lizenz oder der Lizenz für Segelflugzeuge mit eingetragener Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, so fällt für Sie lediglich eine Einweisung in das Ultraleichtflugzeug an. Die für UL Flugzeuge übliche Passagierflugberechtigung wird von der bereits vorhandenen Lizenz anerkannt, und muss nicht extra erworben werden. Allerdings fällt eine pyrotechnische Einweisung bezüglich des Rettungssystems an. Diese wird durch eine interne Prüfung im Haus abgenommen und bei Antrag auf Erteilung der Lizenz mit eingetragen.
PASSAGIERFLUGBERECHTIGUNG FÜR UL
Möchten Sie nach Erwerb Ihrer UL-Lizenz Passagiere mitnehmen, benötigen Sie dafür die Passagierflugberechtigung. Diese ist nicht erforderlich wenn es sich bei Ihrem Mitflieger um einen Fluglehrer oder einen anderen Pilot mit gültiger UL-Lizenz handelt. Für den Erwerb der Berechtigung sind 5 Überlandflüge nachzuweisen. Zwei dieser Überlandflüge müssen, jeweils mit einer Zwischenlandung, über eine Strecke von wenigstens 200 Km führen. Diese beiden Flüge sind mit Fluglehrer zu absolvieren und können auf Wunsch mit einer intensiven Alpeneinweisung verbunden werden. Die restlichen Streckenflüge können in Form eines Dreieckfluges gemacht werden.
Sind Sie in Besitz einer PPL Lizenz, entfällt der Erwerb einer Passagierflugberechtigung, da diese anerkannt wird.
ALPENEINWEISUNG BZW. FLUG IN DIE ALPE-ADRIA-REGION
ANFRAGEN
christian.mattuschkazMxH7gT8iPxQs9vTwQmVxZy5rTfXlokf.at